Ambulant betreutes Wohnen

Wohnen im eigenen Zuhause ist ein soziales Grundbedürfnis eines jeden Menschen und für Wohlbefinden und Zufriedenheit eines Menschen unerlässlich. Das gilt umso mehr (und nicht eben weniger) für Menschen, deren gesundheitliche Situation schon die Verrichtung ganz alltäglicher Handlungen zur körperlichen und auch seelischen Herausforderung macht. HeKo setzt sich im Besonderen mit den Bedürfnissen von Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen auseinander und unterstützt sie im ambulant betreuten Wohnen.

Für die Nutzung des Hilfeangebots Betreutes Wohnen kommen folgende Wohnformen in Frage: das Leben in der eigenen Familie, in einer eigenen Wohnung oder in einer Wohngemeinschaft. Sollte die ambulante Wohnform nicht durchführbar sein, so hilft HeKo bei der Vermittlung eines geeigneten stationären Angebotes.

Das betreute Wohnen für Menschen mit geistiger und/oder körperlichen Behinderung und Menschen mit erworbenen Hirnschäden beinhaltet direkte und unmittelbare Betreuungsaufgaben. Art und Umfang der Arbeit erstrecken sich von gelegentlichen Hilfestellungen bis hin zur umfassenderen Planung, Organisation und Begleitung des Betroffenen in den unterschiedlichsten Lebensbereichen. Die Leistungen können Begleitung, Beratung und Anleitung in den folgenden Lebensbereichen umfassen:

Als Grundlage für den Umfang der Hilfeleistungen dient der individuelle Hilfeplan. Dieser wird in enger Zusammenarbeit mit dem Betroffenen und seinen Angehörigen, aber auch kooperierenden Institutionen erarbeitet. Die Betreuungsziele und –inhalte orientieren sich an den persönlichen Ressourcen/Fähigkeiten und insbesondere an den Wünschen des Klienten.

Unser Angebot richtet sich entsprechend den Trägerschaften an Personen, die ihren Wohnsitz in der StädteRegion Aachen haben und ein selbstbestimmtes Wohnen und Leben außerhalb von Institutionen in der selbstbestimmten, eigenen Wohnform wünschen, dabei aber vorübergehend oder auf Dauer Begleitung, Hilfe und Unterstützung benötigen. Zu diesem Personenkreis gehören Personen, die als „geistig behindert", „körperbehindert“ oder „mehrfachbehindert“ eingestuft werden oder eine „erworbene Hirnschädigung“ haben. Unsere Klienten bestimmen ihre Wohnform selbst.

Wichtigstes Kriterium für den Beginn der Betreuung ist die Motivation des Klienten zur sozialen Integration und dessen Bereitschaft zur Annahme professioneller, ambulanter Unterstützung.